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BNetzA verschiebt MaKo2022 auf den 01.10.2022

Maßgeblich führt die Bundesnetzagentur einen Hacker-Angriff auf einen unter anderem für die Energiebranche tätigen Softwarehersteller und IT-Dienstleister als Begründung auf, dessen Entwicklungsarbeit für die Umsetzung der aktuell zu erledigenden Datenformatanpassungen dadurch um mehrere Monate zurückgeworfen worden ist. Betroffen seien von dieser Verzögerung nach Kenntnis der Beschlusskammern mehrere hundert Unternehmen und Marktrollen in den Sparten Strom und Gas.

 

Darüber hinaus würdigt die Bundesnetzagentur, dass die Energiebranche nach wie vor hohen Belastungen durch weitere noch laufende und kommende Anpassungen der Marktkommunikation (Nachbesserungen Bilanzkreistreue, Redispatch 2.0) sowie durch die allgemeinen Erschwernisse der Arbeitsbedingungen (Corona, Homeoffice) ausgesetzt ist.

Während in der Vergangenheit wurden nur vereinzelt im Rahmen der Update-Zyklen nur individuelle Verzögerungen und Anpassungsschwierigkeiten geschildert, so erstrecken sich die absehbaren Verzögerungen zum 01.04.2022 auf eine erhebliche Anzahl von Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern. Die Beschlusskammern 6 und 7 hatten vor diesem Hintergrund zwischen dem allgemeinen Interesse der Unternehmen, fristgerecht von den durch die neuen Datenformate und Prozesse eröffneten Weiterentwicklungen und Funktionalitäten profitieren zu können, und dem Interesse des Marktes an der Aufrechterhaltung einer Gesamtfunktionsfähigkeit abzuwägen.

Hierbei wurde die Einschätzung getroffen, dass mit dem Festhalten am Umsetzungsstichtag 01.04.2022 die nicht zu tolerierende Gefahr einer tiefgreifenden Störung der bundesweiten Marktkommunikation einhergehen würde, die sich nicht nur auf die von den Implementierungsverzögerungen unmittelbar betroffenen Unternehmen erstreckt, sondern sich im Ergebnis auf nahezu alle mit diesen im Datenaustausch befindlichen Akteure auswirken kann.

Die SAP SE hat sich zu der Verzögerung der Bundesnetzagentur wie folgt positioniert und räumt unmissverständlich mit den im Markt kursierenden Gerüchten auf, dass die SAP SE das Ziel der geschilderten Hacker-Angriffe aus November 2021 sei.

"Die Sicherheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass SAP-Systeme vom angesprochenen Hacker-Angriff betroffen waren. Die von der Bundesnetzagentur angeführten Gründe für die Verschiebung stehen in keinem Zusammenhang mit SAP. Von unserer Seite gab es keinen entsprechenden Austausch mit den Beschlusskammern. Auch für SAP kam die Verschiebung des Formatwechsel und Gültigkeit der prozessualen Dokumente überraschend. Wir bedauern diese Entscheidung, da wir in den letzten Monaten unter Hochdruck die Entwicklungen vorangetrieben haben und wie geplant und termingerecht abschließen konnten."

Für SAP-Anwender ergibt sich aktuell folgende Situation bezüglich der Auslieferungen der SAP für die MaKo2022:

  1. Der geplante Auslieferungstermin für die SPs zum „MaKo 2022“ und dem ursprünglich zum 1.4.22 geplanten Formatwechsel bleibt bestehen.
  2. Die SPs enthalten Prozesse, Formate und Funktionen, die im Hinblick auf die Vorgaben der MaKo 2022 hin entwickelt und getestet wurden. Aufgrund der umfassenden Änderungen der MaKo 2022 und dem bisherigen Fokus auf diese wird eine produktive Nutzung der SPs vor dem 1.10.22 aktuell nicht empfohlen.
  3. Davon ausgehend, dass die seit 1.2.22 in Konsultation befindlichen Änderungen zum 1.10.22 weiterhin konsultiert und zum 1.4.22 für den 1.10.22 veröffentlicht werden, plant SAP weitere SPs im „normalen Zyklus“, d.h. Veröffentlichung ca. Mitte August. Insoweit bei der Implementierung der „Februar-SPs“ Fehler entdeckt werden, die durch weitere Formatänderungen zum 1.10. obsolet werden bzw. adressiert werden, behält sich SAP vor, ggf. bei der Korrektur auf das „August-SP“ zu verweisen. Dennoch wird der vielfach geäußerte Ansatz von Anwendern unterstützt, vor dem Hintergrund der großen Komplexität der Änderungen bereits jetzt in die Implementierung zu starten. SAP ist daher bestrebt, in enger Abstimmung mit dem Markt Fehlerkorrekturen so zu priorisieren, dass die Implementierung voranschreiten kann.